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Gewerbe-Versicherungen

FAQ zur Betriebshaftpflicht-Versicherung

Tipps und Informationen rund um die Betriebshaftpflichtversicherung,

Sinn der Betriebshaftpflichtversicherung ist der Schutz der Firma vor Haftungsforderungen Dritter, welche im Rahmen des betrieblichen handels des Betriebes entstanden sein können. Faktisch geht es hierbei in erster Line un Personen und Sachschäden, oder Umweltschäden. Im weiteren auch um Vermögensschäden, welche aber eher in der Berufshaftpflichtversicherung (Pflichtversicherung für Ärzte, Zahnärzte, Notare, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer,..) eine übergeordnete Position einnehmen. Vom gesetz her ist praktisch jeder verpflichtet für den Schaden, den er einem Dritten zugefügt hat in voller Schadenshöhe zu haften. Das bedeutet mit anderen Worten, reicht die Deckungssumme der Betriebshaftplichtversicherung nicht aus, darf der Geschädigte sich auch am Eigentum des Schädigers bedienen, bis seine Forderung beglichen ist.

 

 

Eine Pflichtversicherung wie bei der KFZ-Versicherung gibt es bei der Betriebshaftpflichtversicherung nicht, jedoch kommt es gerade im Baugewerbe vor, dass Auftraggeber oder Bauherren, den Nachweis einer solchen Versicherung fordern. Ratsam ist dieser wichtige Versicherungsschutz jedoch für jeden Unternehmer. Fakt ist, dass bei nebenberuflich selbständigen, die private Haftpflichtversicherung in den wenigsten Fällen für Schäden eintritt, welche im Rahmen der selbständigen Tätigkeit eingetretten sind.

Dem Grunde nach muss der Selbständige sein Schadensrisiko und die damit verbundene Versicherungsleistung selber ermitteln. Faktisch trägt der Kioskbesitzer mit eigener Verkaufsbude, bei der im Umkreis von 50m kein anderes Haus steht ein anders Risiko, als der Eisdielenbesitzer, welcher in einem Einkaufszentrum seine Eisdiele betreibt, was alleine beim Wiederaufbau 20 Mio. kostet. Oder der Malerbetrieb, welcher an Fachwerkhäusern arbeitet und diese beim abflämmen alter Farbe mal eben gleich in Brand steckt. Der Mindesstandart ist derzeit eine Versicherungssumme von 3 Mio. EUR pauschal für Personen und Sachschäden.

Wie bei der Privathaftpflicht prüft der BHV-Versicherer zunächst einmal ob sein Versicherungsnehmer überhaupt Schadensersatzpflichtig ist. Was auch dazu führen kann, dass Schäden ganz oder teilweise abgewehrt werden. Sollte der versicherte Betrieb ersatzpflicht sein, leistet der Versicherer im Rahmen der versicherten Leistungen für den ersatzpflichtigen Schaden.

Und hier liegt der der Teufel im Detail, es ist extrem wichtig, beim Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung darauf zu achten, dass die Leistungen des Betriebshaftpflichtversicherers auch zum versicherten Betrieb passen. Es hilft Ihen nicht, wenn Sie bei Schweisarbeiten in einem Einkaufszentrum einen Fehlarlarm bei der Feuerwehr auslösen, die Kosten für den überflüssigen Einsatz der Feuerwehr aber gar nicht bei Ihnen in der Betriebshaftpflicht mitversichert sind.

Einen entscheidenenden Faktor auf den Beitrag der Betriebshaftpflichtversicherung haben folgende Faktoren:

  • Betriebsart/Tätigkeitsbeschreibung:
  • Jahresumsatz (ohne Mehrwertsteuer) in Euro
    • davon Waren- und Materialeinsatz pro Jahr in Euro
  • Bruttojahreslohn- und Gehaltssumme in Euro
    • davon Unternehmerlohn
    • davon kaufmännisches Personal
    • davon gewerbliches Personal
  • Anzahl der Inhaber/Geschäftsführer
  • Anzahl der Mitarbeiter
    • davon auf dem Betriebsgrundstück
    • davon kaufmännisch
    • davon auf fremden Grundstücken
    • Azubis und Teilzeitkräfte
  • Beautragung von Subunternehmer
    • Wenn ja; Anteil der Auftragssumme am Gesamtumsatz beträgt
    • Wenn ja; Art der vergebenen Arbeiten

Der jähliche Meldebogen (Jahresmeldung) zur Betriebshaftpflichtversicherung verfolgt das Ziel ihre Versicherung an die nötigen Gegebenheiten wie:

  • Zahl der tätigen Personen
  • Jahreslohn- und Gehaltssumme
  • Jahresumsatzssumme

an zu passen. Letztlich dient dieser auch zur Ermittlung der fälligen Versicherungsprämie. Faktisch kann durch die Meldung bei steigerung des Umsatzes oder der Mitarbeiterzahlen eine höhere Versicherungsprämie enstehen.

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