Anhänger bis 3,5t Gesamtgewicht über DEVK versichern
Anhänger-Versicherung für Anhänger bis 3,5t zulässigem Gesamtgewicht sofort über DEVK-Tarifrechner online berechnen und beantragen
Hier können Sie privat oder im Werkverkehr genutze Anhänger sofort über den KFZ-Tarifrechner der DEVK-Versicherung berechnen und online abschließen. Der EVB-Versandt erfolgt per E-Mail. Folgende Risiken sind über den Online KFZ-Rechner der DEVK zu versichern:
- Nutzungsart des Anhängers (Autoanhänger, PKW-Anhänger, LKW-Anhänger, Traktor-Anhänger)
- Private Nutzung oder Nutzung Werkverkehr ohne Transportleistungen gegen Entgelt nach WKZ 581
- Kein Transport gefährliche Güter mit dem Anhänger?
- z.B. Treibstoff, Heizöl, Gase, endzündbare- oder selbstentzündene Stoffe, ...
- Keine Vermietung des Anhängers - Vermiedfahrzeuge müssen unter WKZ 572 versichert werden!
- Eine Fahrzeugvermietung
- (Selbstfahrervermietrung im Rahmen einer Anhängervermietung kann über den Rechner nicht beantragt werden!)
- Versicherbare Aufbauart des Anhängers!
- P
- Zulässiges Gesamtgewicht - zu finden im Fahrzeugschein unter F2
Anhänger für PKW, LKW und Trakor günstig versichern
Anhänger-Versicherung für private und gewerbliche Nutzung sofort vergleichen, beantragen EVB wird nach Antragsprüfung per E-Mail oder SMS übermittelt
Anhänger private oder gewerbliche Nutzung im Werkverkehr versichern | ||
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WKZ - Anfragebogen |
WKZ - Anfragebogen |
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Wie versichere ich ein Anhänger mit privater oder gewerblicher Nutzung ohne Güterverkehr?
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Auf Grund der Vielzahl von Versicherern, welche Anhänger nur noch versichern, wenn auch das Zugfahrzeug bei Ihnen versichert ist haben wir uns entschlossen, die Vergleichsrechner von Netz zu nehm, da ohnehin keiner die Annahmerichtlinen der Anhänger-Versicherer beachtet
Rund 80% der deutschen KFZ-Versicherer versichern Autoanhänger, PKW-Anhänger, Wohnwagenanhänger oder Anhänger mit einer anderen Aufbauart, nur noch wenn auch das Zugfahrzeug bei Ihnen versichert ist. Grund hierfür ist unter anderm ein Urteil des OLG Celle vom (BGH, Urteil vom 27. 10. 2010 - IV ZR 279/08; OLG Celle (Lexetius.com/2010,4730)) welches die Versicherer im Schadensfall zu einer 50/50 Haftung von Zugfahrzeug und Anhänger zwingt. Klar doch, dass man dann sollche Prozesse lieber Hausintern regelt.